FAQ

Wir versuchen, Ihre wichtigsten Fragen hier vorab zu beantworten. Selbstverständlich können Sie sich auch jederzeit telefonisch oder digital bei uns melden.

Was ist der Unterschied zwischen Logopädie und Sprachtherapie?

In der praktischen Arbeit und Behandlung gibt es keinen Unterschied!

Lediglich die Ausbildung führt zu den beiden unterschiedlichen Bezeichnungen. Sprachtherapeuten absolvieren ein Hochschulstudium, während Logopäden früher eine 3jährige Fachausbildung machten. Mittlerweile werden aber auch Logopäden zunehmend an Hochschulen ausgebildet. Bei uns in der Praxis sind beide Berufszweige vertreten.

Was ist der ganzheitliche / interdisziplinäre Ansatz?

Die Zusammenarbeit mit anderen Disziplinen ist extrem wichtig und bringt wertvolle Impulse. Arbeiten wir beispielsweise an der Lese-Rechtschreib-Schwäche eines Kindes, ist ein Konzentrationstraining im ergotherapeutischen Bereich sinnvoll. Schluckstörungen bei Kindern und Erwachsenen gehen oft mit muskulären Einschränkungen einher. Hier kann gemeinsam mit der Physiotherapie gearbeitet werden.

Wann sollte ich als Elternteil oder Angehöriger aktiv werden?

Wenn Sie finden, dass Ihr Kind bei der Sprachentwicklung größere Schwierigkeiten hat als Gleichaltrige, sprechen Sie Ihren Kinderarzt an. Oft hilft auch ein Gespräch mit Erziehern und Freunden um deren Einschätzung zu erfahren. Sollten Sie mit Ihrem Kind bereits an ein Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ) oder eine Frühförderstelle angebunden sein, finden Sie hier kompetente Ansprechpartner was sowohl Sprachentwicklung als auch Schluckstörungen betrifft.

Bei Erwachsenen treten viele Störungsbilder nach Unfällen oder Krankheiten auf. Versuchen Sie frühzeitig mit den Ärzten oder anderen Ansprechpartnern in Reha- oder Pflegeeinrichtungen zu sprechen und wichtige Therapien einzuleiten.

Arbeiten Sie auch mit beeinträchtigten Kindern und Erwachsenen?

Ja, viele unserer großen und kleinen Patienten haben mit besonderen Herausforderungen zu kämpfen. Menschen mit (Mehrfach-)Behinderung haben Sprach-, Sprech- und Schluckstörungen in unterschiedlichsten Ausprägungen. Häufig benötigen sie eine intensive und langfristige Therapie und einen Therapeuten, der auf die besonderen Bedürfnisse eingeht. Wichtiger Bestandteil der Zusammenarbeit ist zudem die Begleitung und Beratung der Angehörigen.

Dank unserer Aus- und Fortbildungen sind wir in diesem Bereich sehr gut aufgestellt. Wir betrachten die Betroffenen ganzheitlich und arbeiten eng mit anderen Disziplinen zusammen. Im Mittelpunkt stehen dabei nicht die Defizite des Patienten, sondern seine Ressourcen und seine Fähigkeiten.

Wie bekomme ich eine Verordnung / ein Rezept für die Therapie?

Verordnungen für Sprachtherapie oder Logopädie erhalten Sie von Ihrem Arzt (Kinderarzt, Hals-Nasen-Ohren-Arzt, Pädaudiologe, Neurologe, Kinder- und Jugendpsychiater, Arzt für innere Medizin oder Allgemeinmedizin sowie Kieferorthopäde und Zahnarzt).

Bitte beachten Sie, dass eine Verordnung für gesetzliche Versicherte nur eine Gültigkeit von 14 Tagen hat und in dieser Zeit das Erstgespräch stattfinden muss.

Leider ist es uns nicht immer möglich, einen ersten Termin in so kurzer Zeit zu vereinbaren. Daher ist es manchmal sinnvoll, dass Sie uns erst kontaktieren und danach die Verordnung ausstellen lassen.

Wer übernimmt die Kosten der Therapie?

Mit einer Verordnung werden die Kosten der Sprachtherapie von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen.

Erwachsene müssen einen Eigenanteil von 10% sowie € 10 je Verordnung selbst tragen, wenn keine Befreiung der Krankenkasse vorliegt. Kinder und Jugendliche sind generell zuzahlungsbefreit.

Sind Sie privat versichert, sollten Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die Höhe der Erstattung erkundigen. Diese ist abhängig von Ihrem individuellen Vertrag.

Kosten für ein Lese-Rechtschreib-Training werden nicht von der Krankenkasse übernommen, sondern müssen selbst gezahlt werden.

Wie kann ich einen ersten Termin vereinbaren? Und was benötige ich zum Termin?

Melden Sie sich gerne per E-Mail oder telefonisch. Es kann passieren, dass wir gerade alle in Therapien sind, bitte sprechen Sie uns dann auf den Anrufbeantworter. Wir rufen zurück.

Für das Erstgespräch benötigen wir bereits eine gültige Verordnung (bei gesetzlich Versicherten nicht älter als 14 Tage).

Sollten Sie Arztberichte oder Berichte von anderen Therapeuten haben, bringen Sie diese bitte mit. Gerne können Sie uns die Unterlagen auch im Vorfeld per E-Mail zukommen lassen.

Wie läuft die Behandlung ab?

Im ersten Termin erfolgt eine Anamnese und Diagnostik.

Bei dieser Bestandsaufnahme erfassen wir die Ist-Situation in einem persönlichen Gespräch. Bei Kindern wird dabei die gesamte Entwicklung mit Fokus auf die Sprachentwicklung gelegt, die wir von Ihnen erfragen. Die Kontaktaufnahme zum Kind erfolgt spielerisch. So schaffen wir Vertrauen und können gleichzeitig das Kommunikationsverhalten in einer Alltagssituation bewerten.

Anschließend besprechen wir mit Ihnen den Befund und die möglichen Behandlungen. So individuell wie unsere Patienten und ihre Störungsbilder sind, so individuell sind unsere Therapiekonzepte.

Entscheidend für den Erfolg sind regelmäßig stattfindende Termine, eine angenehme Atmosphäre und das vertrauensvolle Verhältnis zwischen Ihnen und uns.

Machen Sie auch Hausbesuche? Kommen Sie in Einrichtungen wie Kita, Schule oder Pflegeheim?

Ja! Sollte es Ihnen bzw. Ihrem Angehörigen aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein, in die Praxis zu kommen, benötigen Sie eine ärztlich Verordnung mit dem Zusatz „Hausbesuch“.

Der Besuch in Kitas oder Schulen ist meistens etwas schwieriger, da von der Einrichtung Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden müssen. In Pflegeheimen muss ebenfalls geklärt werden, ob externe Therapeuten zugelassen werden.

Sind die Eltern / Angehörigen bei der Therapie dabei?

In der ersten Stunde sollte ein Elternteil oder ein Angehöriger anwesend sein. Die folgenden Termine werden in der Regel alleine mit dem Patienten durchgeführt. Die Praxis zeigt nämlich, dass Kinder sich besser fokussieren, wenn die Eltern nicht im Raum sind. Sollte sich Ihr Kind schwer trennen können, werden wir eine Eingewöhnungsphase durchführen.

Am Ende der Stunde werden Sie ins Zimmer gebeten und über die Therapieeinheit informiert. Häufig gibt es auch Hausaufgaben oder Anregungen für Übungen im Alltag.

Bei bestimmten Störungsbildern ist es hilfreich, dass Eltern als „Co-Therapeuten“ regel- oder unregelmäßig dabei sind.

Gibt es feste Termine und feste Therapeuten?

Wir bieten Ihnen zeitliche und persönliche Kontinuität.

Sie, Ihr Kind oder Angehöriger haben eine feste Vertrauensperson um einen optimalen Therapieverlauf zu sichern. Im Falle eines Urlaubs oder einer Krankheit entscheiden wir mit Ihnen gemeinsam, ob eine Pause oder ein Therapeutenwechsel sinnvoll ist.

In der Regel vereinbaren wir feste Termine, die sich regelmäßig wiederholen. Die Häufigkeit hängt vom Störungsbild ab. Im Falle eines kindlichen Stotterns empfehlen wir ein oder zwei logopädische Sitzungen pro Woche. Bei der Sondenentwöhnung hingegen liegt der Schwerpunkt auf der langfristigen Beratung und Begleitung. Hier können sich Phasen von wöchentlichen Sitzungen abwechseln mit Perioden, in denen die Angehörigen allein nach dem therapeutischen Konzept arbeiten.

Was passiert, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte so früh wie möglich ab. Termine, die nicht 24 Stunden im Voraus abgesagt werden, müssen wir Ihnen privat in Rechnung stellen.

Am Wochenende läuft unser Anrufbeantworter, damit Sie auch Montagstermine rechtzeitig absagen können.